Aktuelles
Neue Vergütungssätze für Solarstrom ab dem 1. Juli 2010
Der Deutsche Bundestag hat am 6.5.2010 mit der Mehrheit von CDU und FDP gegen die Stimmen von SPD, DIE GRÜNEN und DIE LINKE eine Kürzung der Förderung für Solarstrom ab dem 01.07.2010 beschlossen. Hier die neuen Vergütungssätze für Photovoltaikanlagen ab dem 01.07.2010 nach den §§ 32 und 33 Erneuerbare Energien Gesetz (EEG):
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Neue Förderbeträge für Heizungsmodernisierungen
KfW verändert zum 1.4.2010 Konditionen der Sonderförderung "Energieeffizient Sanieren" für Hocheffizienzpumpen und moderne Thermostatventile. Die bisher häufig genutzte Kesseltauschprämie für den Austausch eines alten Heizkessels gegen einen neuen, energieeffizienteren Brennwertkessel (Öl, Gas) in Kombination mit einer Solarkollektoranlage zur Warmwasserbereitung und Heizungsunterstützung wird nun doch in 2010 fortgesetzt. Nachdem Ende 2009 zunächst das Auslaufen der Kesseltauschprämie im Rahmen des Marktanreizprogramms des Bundesumweltministeriums angekündigt wurde, können sich nun alle Heizungsmodernisierungswilligen freuen. Allerdings wurde der Kesseltauschbonus reduziert. Anstelle der bisher gewährten 750 Euro wird die Förderung auf 400 Euro gesenkt. Nach der neuen Regelung werden alle seit dem 1.1.2010 beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) eingegangenen Anträge bewilligt. Der Bonus für eine Solarkollektoranlage zur ausschließlichen Warmwasserbereitung bei gleichzeitigem Kesseltausch entfällt hingegen ganz. KfW ändert Konditionen für Heizungsmodernisierungen mit Hocheffizienzpumpen und moderne Thermostatventile Zum 1. April diesen Jahres ändert die KfW-Bankengruppe die Konditionen im Programm "Energieeffizient Sanieren – Sonderförderung". Deshalb besteht nur noch bis zum 31. März 2010 (Rechnungsdatum) die Möglichkeit, KfW-Fördermittel für den alleinigen Austausch von Komponenten in Anspruch zu nehmen, z. B. der Ersatz einer Heizungs- oder Trinkwasserzirkulationspumpe durch eine Hocheffizienzpumpe oder den Einbau von voreinstellbaren Thermostatventilen. "Alle Hausbesitzer, die jetzt noch zu den alten Konditionen einen Austausch vornehmen wollen, sollten sich jetzt vom Fachhandwerk beraten lassen", empfiehlt Horst Eisenbeis, Geschäftsführer der Vereinigung der deutschen Zentralheizungswirtschaft e. V. (VdZ) in Bonn. Wer bis zum Stichtag handelt, erhält einen Zuschuss von 25 Prozent, mindestens aber in Höhe von 100 Euro zu den Gesamtkosten inklusive Einbau. Ab April greift die KfW-Sonderförderung (Programm 431) durch die eine Optimierung der Wärmeverteilung in Wohngebäuden erst ab einer Investitionssumme von insgesamt 600 Euro. Der 25-prozentige Zuschuss – beispielsweise für den Austausch einer Heizungs- oder Zirkulationspumpe gegen eine Hocheffizienzpumpe und den Einbau moderner Thermostatventile – wird dann nur noch in Verbindung mit einem Hydraulischen Abgleich und einem Heizungs-Check durch das Fachhandwerk gewährt. Neues KfW-Antragsverfahren Ein neues Online-Antragsverfahren verspricht laut KfW eine kurzfristige und bevorzugte Bearbeitung der Förderanträge. Die für die Zuschussbeantragung notwendigen Dokumente finden sich auf www.kfw-foerderbank.de unter Energieeffizient Sanieren – Sonderförderung 431. Zu beachten ist, dass Anträge ab dem 1. April bis spätestens drei Monate nach Abschluss des Pumpenaustauschs bei der KfW eingehen müssen. Für Maßnahmen die vor April durchgeführt werden, hat man sechs Monate Zeit. Stichtag für den Beginn der Frist ist jeweils das Datum der Rechnungsstellung durch den Fachhandwerker oder Sachverständigen. Antragsberechtigt sind weiterhin private Eigentümer und die Wohnungswirtschaft. Vor einer jeden Investition empfiehlt die VdZ, sich von einem Fachhandwerker beraten zu lassen. Die unabhängige Verbraucherplattform www.intelligent-heizen.info bietet dafür eine umfangreiche Fachbetriebssuche. Die hier angesprochenen staatlichen Fördermöglichkeiten lassen sich zudem individuell mit Hilfe der aktuellen Fördermitteldatenbank zusammenstellen.
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Zweckverband Grevesmühlen plant Wärmenutzung aus Abwässern
Das Verwaltungsgebäude des Zweckverbandes Grevesmühlen wird mit Erdgas geheizt – noch. Denn Verbandsvorsteher Eckhard Bomball verfolgt ein ehrgeiziges Ziel: Statt weiterhin von den Energiekonzernen abhängig zu sein, möchte er künftig die Betriebskosten senken, indem die Wärme einer Abwasserdruckleitung genutzt wird. Die liegt nur wenige Meter entfernt in der Karl-Marx-Straße. Wie diese Idee umgesetzt werden kann, daran tüftelt Eckhard Bomball seit drei Jahren. "Bisher sind wir nicht an die Leitung herangekommen, aber jetzt haben wir endlich ein Ingenieurbüro gefunden, dass sich diese Aufgabe zutraut", berichtet der Verbandsvorsteher. Um an die Wärme zu kommen, müsste eine Art "Bypass" gelegt werden, um die Leitung "anzuzapfen". Das Vorhaben wäre bundesweit einmalig, Grund für die Umweltstiftung Osnabrück, es finanziell zu unterstützen. 30 Prozent der anfallenden Kosten (insgesamt 70 000 Euro) will sie übernehmen. "Die Stiftung fördert ausschließlich Pilotprojekte. Dass sie Interesse hat, zeigt uns, daß wir hier etwas Einmaliges, etwas Besonderes planen", freut sich Eckhard Bomball. Der Zweckverband Grevesmühlen könnte sich mit dem Vorhaben eine weitere, umweltschonende Energiequelle erschließen. Die nehmen bereits seit Jahren einen hohen Stellenwert ein. Wie Bomball berichtet, wird aus dem Schlamm der Kläranlagen soviel Energie produziert, dass damit das Klärwerk in Grevesmühlen selbst versorgt werden kann. 2009 wurde sogar weitaus mehr über den Bedarf erzielt: 52,7 Prozent. Die gewinnbringend nutzen, kann der Zweckverband allerdings nicht. Denn während andere Produzenten, wie zum Beispiel Biogasanlagen, 15 Cent für eine Kilowattstunde Strom erhalten, bekommt der Zweckverband nur 7,67 Cent. Darum verfolgt Bomball ein anderes Ziel: Irgendwann völlig autark zu sein. "Angesichts der sich ständig ändernden Energiepreise wäre es die beste Lösung, unabhängig zu sein und aus eigener Kraft alle unsere Anlagen betreiben zu können." www.zweckverband-grevesmuehlen.de
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100 Teilnehmer für Test gesucht!
Für einen bundesweiten Praxistest sucht der Energiesparclub noch Test-Haushalte. Bewerben Sie sich – es lohnt sich: Jeder Teilnehmer erhält ein kostenloses Smart Meter-Startset im Wert von 150 Euro. Innovationen wie intelligente Verbrauchszähler oder Energieberatungen im Internet ermöglichen Verbrauchern, ihre Energiekosten und CO2-Emissionen zu senken. Doch wie viel sparen Haushalte mit Hilfe moderner Energiesparsysteme? Und wie bewähren sich die Neuentwicklungen im Alltag der Anwender? Diese Fragen beantwortet ein bundesweiter Praxistest, der von co2online und dem Institut für ZukunftsEnergieSysteme (IZES) realisiert wird. Der Praxistest wird vom Bundesumweltministerium gefördert. Ab sofort werden für diesen Praxistest 100 Haushalte als Teilnehmer gesucht. Die Teilnehmer erhalten ein kostenloses Start-Set für die zeitnahe digitale Erfassung ihres Stromverbrauchs. Mit dabei ist auch eine Steuereinheit, die flexibel mit Stromsparhilfen erweitert werden kann und den Zugang zu einer professionellen Energiesparsoftware im Internet bietet. Die Pilothaushalte werden im ersten Jahr beim Einsatz des Start-Sets wissenschaftlich und technisch begleitet. Sie brauchen keine neuen Verträge und sind vollkommen flexibel, wenn sie beispielsweise ihren Stromanbieter wechseln wollen. Mitmachen ist einfach: Unter allen Interessenten, die bis zum 22. Dezember 2009 ein kostenloses Energiesparkonto auf www.energiesparclub.de einrichten, werden 100 Smart Meter Start-Sets verlost. Verbraucher, die bereits ein Energiesparkonto nutzen, können sich über das Portal ebenfalls für den Praxistest anmelden. Das Energiesparkonto macht den Energieverbrauch transparent, informiert über individuelle Sparpotenziale und zeigt, wie sich konkrete Maßnahmen auf die Energie- und CO2-Bilanz eines Haushalts auswirken.
Voraussetzung für die Teilnahme am Praxistest ist eine konstante Nutzung eines Haushaltes bis Ende 2010 (kein Umzug). Zudem benötigen die Haushalte Zugang zu ihrem Stromzähler und einen Breitband-Anschluss für das Internet. Der Stromzähler muss in Funkreichweite des WLAN-Netzes liegen. Bei Ein- und Zweifamilienhäusern ist dies in der Regel gewährleistet. Der Praxistest findet im Rahmen der Kampagne "Energiesparclub" statt. Der "Energiesparclub" berät Haushalte im effizienten Umgang mit Energie und ermöglicht das Messen ihrer Energiesparerfolge. Kampagne und Praxistest werden durch die Klimaschutzinitiative des Bundesumweltministeriums gefördert. Das Themenspezial "Smart gespart" auf www.energiesparclub.de beantwortet ab 15. Dezember alle Fragen zu den innovativen Zählern, die laut Gesetz ab Januar in Neubauten Pflicht sind. Quelle: http://www.co2online.de
Vergütungssätze für Photovoltaikanlagen
Die Bundesnetzagentur hat die von ihr ermittelten Vergütungssätze für Photovoltaikanlagen für das Jahr 2010 im Bundesanzeiger veröffentlicht. Im Vergleich zu den noch im Jahr 2009 in Betrieb genommenen Anlagen wird die Vergütung je nach Art und Größe der Anlage um neun bzw. elf Prozent sinken. Die Bundesnetzagentur ermittelt die Vergütungs- und Degressionssätze nach den Vorgaben des § 20 Abs. 2a und Abs. 2 Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG). Die Degressionssätze richten sich nach der Leistung der Photovoltaikanlagen, die im Zeitraum von zwölf Monaten jeweils bis zum 30. September eines Jahres bei der Bundesnetzagentur gemeldet wurde. "Der Schwellenwert von 1.500 MW, der eine erhöhte Degression und damit eine stärkere Absenkung der Vergütungssätze zur Folge hat, wurde mit einer gemeldeten installierten Leistung von ca. 2.340 MW deutlich überschritten", sagte Matthias Kurth, Präsident der Bundesnetzagentur. Betreiber von Photovoltaikanlagen müssen der Bundesnetzagentur seit dem 1. Januar 2009 Standort und Leistung ihrer Anlage melden. Für den Zeitraum vom 1. Januar bis 30. September 2009 hat die Bundesnetzagentur dabei einen Zubau an Photovoltaikanlagenleistung von rund 1.471 MW verzeichnet. Da für die Ermittlung der Degressions- und Vergütungssätze die neu installierte Leistung von zwölf Monaten zu betrachten ist, hat die Bundesnetzagentur für die Monate Oktober bis Dezember 2008 die ihr übermittelten Angaben der Verteilernetzbetreiber herangezogen. Danach wurden im letzten Quartal 2008 Photovoltaikanlagen mit einer Leistung von rund 869 MW neu in Betrieb genommen. "Seit Januar wurden von der Bundesnetzagentur rund 77.000 Datenmeldungen erfasst", betonte Kurth. Tatsächlich seien sogar noch mehr Meldungen eingegangen, da es zum Teil doppelte Datenmeldungen und auch Korrekturen gegeben habe. Die jetzt ermittelten Degressions- und Vergütungssätze gelten für im Jahr 2010 neu in Betrieb genommene Photovoltaikanlagen. Die genauen Werte sind auf der Internetseite der Bundesnetzagentur unter www.bundesnetzagentur.de zu finden.
Stadtvertreter genehmigen Bau von 4 Windkraftanlagen in Grevesmühlen
Die Stadtvertretung der Stadt Grevesmühlen hat in ihrer gestrigen Sitzung (05.10.2009) mit knapper Mehrheit das sog. gemeindliche Einvernehmen für den Bauantrag der Fa. Kernersys gem. § 36 Abs. 1 BauGB erteilt. Der Bauantrag beinhaltet die Errichtung von zwei Windenergieanlagen mit Gesamthöhen von 147 und 175 Metern sowie zwei Messmasten mit jeweils Gesamthöhen von 106 und 125 Metern im Bereich zwischen Questin und Jeese. Der Bauantrag steht im Zusammenhang mit der Errichtung einer Produktionstätte der Fa. Kenersys in Wismar und ist zudem Ergebnis eines von der Landesregierung durchgeführten sog. Zielabweichungsverfahrens, mit Hilfe dessen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für ein Testfeld mit insgesamt vier Windenergieanlagen geschaffen wurden. Nach nunmehr einjähriger, großteils kontrovers geführten Diskussionen mit Vertretern der Landesregierung und dem Antragsteller bestehen nach Kenntnis der Stadt nunmehr die Voraussetzungen dafür, dass das STAUN Schwerin die Genehmigung für die beantragten Anlagen erteilen kann.
Mit der Errichtung der Anlagen kommt die Stadt dem Ziel einer "Energieautarken Stadt" deutlich näher. Aktuell werden in Grevesmühlen rund 42 Prozent des Energieverbrauchs selbst erzeugt. Der Anteil wird sich durch die Anlagen weiter steigern und die Stadt das mittelfristig der" Energieautarken Stadt" erreichen.
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